Zwei Jahre lang arbeitete Edward Snowden bei der UNO-Mission der USA in Genf.


Zwei Jahre lang arbeitete Edward Snowden bei der UNO-Mission der USA in Genf.

Die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden haben in Bern aufgescheucht. Getarnt als Attaché war Snowden in Genf ab 2007 zwei Jahre in der UNO-Mission der USA tätig. In Wirklichkeit arbeitete er dort für den US-Geheimdienst CIA als Informatiker. Das Aussendepartement des Bundes (EDA) will nun von den USA wissen, wie es dazu kam, dass die CIA einen Genfer Banker anwarb. Diesen Vorgang hatte Snowden publik gemacht.

Die Spionage gegen eine Bank in Genf ist anscheinend kein Einzelfall. Die Bundesanwaltschaft hat «Kenntnis von diversen Ermittlungen fremder Staaten in der Schweiz», bestätigte die Strafermittlungsbehörde des Bundes. Dazu seien «verschiedene Abklärungen im Gange, die laufend analysiert werden».

Derzeit nur Sensibilisierung

Der Genfer Fall macht bewusst, wie schwach die Schweizer Abwehr gegen wirtschaftlichen Nachrichtendienst fremder Staaten ist. Die Bundesanwaltschaft könne in solchen Fällen erst mit Ermächtigung des Bunds aktiv werden. Zudem sei ein «begründeter Anfangsverdacht» erforderlich. Die Bundesanwaltschaft kann also erst eingreifen, wenn der Angriff auf den Finanzplatz bereits weit gediehen, der Schaden womöglich längst angerichtet ist.

Der Bund verfügt zwar über einen Nachrichtendienst, den NDB, der Anfang 2010 durch Zusammenlegen des militärischen und des zivilen Geheimdienstes entstand. Dem NDB sind aber nach geltendem Recht die Hände gebunden. Um gegen das Ausspähen des Finanzplatzes vorzugehen, fehle dem NDB die nötige gesetzliche Grundlage, bestätigte ein Sprecher. Der NDB konzentriere sich derzeit darauf, mit dem Präventionsprogramm «Prophylax» die Wirtschaft punkto Spionage und Cyberangriffe zu sensibilisieren.

Nun sollen die Bundesspione neue Aufgaben erhalten.

Das neue Nachrichtendienstgesetz des Bundes, das in Vernehmlassung ist, will dem NDB neu die Kompetenz verleihen, den Werkplatz, die Forschung, insbesondere aber auch den Finanzplatz Schweiz vor fremden Spionen zu schützen. «Wir begrüssen es, dass der Bund den Finanzplatz verstärkt schützen will, das ist im Interesse aller», sagte Rebeca Garcia von der Schweizerischen Bankiervereinigung.

Eine Stärkung der Abwehr ist nötig, wie unlängst ein Cyberangriff auf die Rechner einer Schweizer Selbstregulierungsorganisation (SRO) im Finanzbereich zeigte. Der Hackerangriff sei aus den USA gekommen, sagte SVP-Nationalrat Hans Kaufmann. Den Namen der betroffenen SRO will Kaufmann nicht nennen. Es liege indes nahe, dass die CIA oder ein anderer US-Dienst am Werk gewesen sei, wenn nach sensiblen Daten über Vermögensverwalter und spezialisierte Anwälte gesucht werde, die der SRO angeschlossen sind. Daten seien nicht abgeflossen, sagt Kaufmann, weil die SRO punkto Informatiksicherheit «supervorsichtig» sei.

Wie das Nachrichtendienstgesetz nach der Beratung im Parlament aussieht, bleibt abzuwarten. Eine erste Version wurde wegen Bedenken vor Ausspähung der Bevölkerung zurückgewiesen. Erst Deutschlands Ankauf von Schweizer Bankdaten-CDs und Schnüffeleien ausländischer Steuerbeamter ermöglichten den neuen Gesetzesvorschlag.

Mit Erlaubnis von drei Stellen

Auch wenn der Bundesnachrichtendienst mehr Kompetenzen erhält, bleibt offen, wie viel mehr er gegen Wirtschaftsspione und bezahlte Helfer ausrichten kann. Eine dreifache Absicherung gegen allfällige Missbräuche macht die Abwehr schwerfällig: In jedem einzelnen Fall muss der NDB ein schriftliches Gesuch einreichen. Erst wenn zwei Bundesräte und eine weitere Amtsstelle ihre Erlaubnis geben, darf der NDB aktiv werden – und Telefone abhören, E-Mails öffnen, Rechner durchsuchen, verdächtige Personen observieren.

Skeptiker in der Wirtschaft sagen, der Fokus des NDB, der im Verteidigungsdepartement angesiedelt ist, liege seit der Integration des zivilen Nachrichtendienstes weit stärker beim Militär und der Terrorabwehr als beim Schutz der Wirtschaft. Zudem seien seine Mittel mit 60 Millionen Franken Jahresbudget zu beschränkt für neue Aufgaben.

 

Kommentar Politlog


Als Politlog schon vor einigen Jahren darauf aufmerksam machte, dass die Städte Genf, Lausanne, Basel, Zürich und Bern von mindestens 30 CIA-Agenten Unis, Banken, Versicherungen und Pensionskassen ausspionierten lachten man hinter vorgehaltener Hand. Dies hat uns jedoch nicht davon abgebracht unser wissen immer wieder in Texte einfliessen zu lassen.


Der schweizerische Geheimdienst war immer sehr erfolgreich auch  dank neuester amerikanischer Software und der zusammenarbeit mit anderen guten Geheimdienststellen. Die einzigen die immer gegen den Geheimdienst waren sind die Grünen und die SP Schweiz. Wie unglaubwürdig Levrat und Jo Lang sind zeigt sich nicht nur bei der Armee sondern auch bei der Lex-USA. Maulhelden und sonst gar nichts.

Wer heute immer noch glaubt, dass es sich bei den Angriffen auf die Schweizer Banken nur um die Steuerhinterzieung gehe liegt völlig falsch. Die Steuerhinterziehung ist nur das Einfallstor, dass eine zu Selbstkritische Nation wie die Schweiz ins wanken bringt. In Tat und Wahrheit möchte man den Finanzplatz zerstören und die Geschäfte selber tätigen und dies alles unter der Mithilfe der SP und Bundesrätin Widmer-Schlumpf, die nun den Preis für ihre wiederwahl bezahlt. Doch wie sagt man im Volksmund; Ein Volk hat die Regieung die es verdient.

 



Millionen Amerikaner abgehört. Auch andere Länder auf allen Kontinenten sowie auch die Schweiz

Millionen Amerikaner abgehört. Auch andere Länder auf allen Kontinenten sowie auch die Schweiz.

Der Überwachungswahn der Amerikaner ist nicht nur Schutz, sondern er erzeugt auch eine Zunahme des Terrorismus. Diese Art von Arroganz der USA gegenüber ihren Partnern bringt dem Terrorismus mehr Zuläufe als sich die USA dies vorstellen können und es wird aus dieser Perspektive auch verständlich.

 

Der amerikanische Geheimdienst NSA hat freien Zugriff auf die Telefondaten von Millionen US-Einwohnern. Die Spitzen im Geheimdienstausschuss des Senates in Washington bestätigten einen entsprechenden Bericht der britischen Zeitung "The Guardian". Danach muss der US-Telekomkonzern Verizon detaillierte Informationen über alle inneramerikanischen und internationalen Gespräche an die Nationale Sicherheitsbehörde geben. Als Beleg veröffentlichte das Blatt die mutmassliche Kopie eines streng geheimen Gerichtsbeschlusses.

Dem Urteil zufolge muss Verizon unter anderem die Rufnummern beider Gesprächsteilnehmer, ortsbezogene Daten sowie die Dauer und die Uhrzeit der Anrufe an den Geheimdienst geben. Nach Angaben der Vorsitzenden des Ausschusses, Dianne Feinstein, gleicht das Dokument des "Guardian" einem Gerichtsbeschluss, der alle 90 Tage routinemässig neu gefasst wird. Unklar blieb, ob die Anordnung auch für andere Anbieter gilt. Da es sich um "Transaktionsdaten" handle, also keine Gesprächsinhalte oder konkrete Namen weitergegeben werden müssten, sei das Vorgehen völlig legal, sagte die Demokratin.

Der Gerichtsbeschluss beruht auf Artikel 215 des sogenannten "Patriot Act", der US-Behörden weitreichende Befugnisse zur Überwachung von Terrorverdächtigen gibt. Das zeitlich befristete Gesetz wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet und seitdem regelmäßig verlängert.

Sammeln seit sieben Jahren?

Der republikanische Senator Saxby Chambliss bemerkte, dass die Datensammelei nicht neu sei. "Das läuft bereits seit sieben Jahren. Jedes Mitglied des Senates wurde darüber unterrichtet", sagte er laut der Website "Politico". Ein Regierungsbeamter versicherte der "Washington Post", dass der Gerichtsbeschluss nicht erlaube, Telefongespräche zu belauschen. Die Verbindungsdaten auszuwerten sei "ein wichtiges Mittel, die Nation vor terroristischen Bedrohungen für die Vereinigten Staaten zu bewahren".

Unternehmen soll Privatsphäre achten

Das Unternehmen Verizon äußerte sich nicht dazu, ob das vom "Guardian" vorgelegte Schriftstück echt ist. Chefjustiziar Randy Milch wandte sich allerdings in einem Schreiben an die Mitarbeiter. Darin erklärte er nach Angaben des "Wall Street Journal", dass das Unternehmen die Privatsphäre seiner Kunden achte, aber Informationen auf Anordnung eines Bundesgerichts herausgeben müsse. Verizon hat insgesamt 121 Millionen Kunden, 99 Millionen davon sind Handykunden.

Der demokratische Senator Dick Durbin beklagte laut "Politico" am Donnerstag "einen ungeheuerlichen Einbruch in die Privatsphäre von Amerikanern". Dass die Daten über alle Anrufe an die Regierung gingen, gehe weit über das Normale hinaus.

Erst kürzlich gab es einen Aufschrei, als bekannt wurde, dass sich das Justizministerium in Washington heimlich zahlreiche Verbindungsdaten der US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP) beschaffte.


 

Über Arme und Armut wissen wir fast alles, über Reiche und Vermögen so gut wie nichts. Warum eigentlich?

Über Arme und Armut wissen wir fast alles, über Reiche und Vermögen so gut wie nichts. Warum eigentlich?


Yachten, Diamanten, Uhren, Villen, Privatbanken oder auch „Ultra Premium Alkohol“: Wer sich dafür interessiert, sollte ab kommendem Montag im Wiener Palais Liechtenstein vorbeischauen. Die britische Zeitung „Financial Times“ veranstaltet dort einen zweitägigen „Luxus-Gipfel“, bei dem unter anderem EU-Handelskommissar Karel de Grucht „Die Kraft des Luxus“ beschwören und „Luxus als die gesündeste Branche“ besungen wird.
Der Gipfel ist eine der raren Möglichkeiten, eine Reise in die unbekannte Welt des Geldes anzutreten. Der untere Rand der Gesellschaft in der Schweiz und unseren Nachbarstaaten ist ja hervorragend ausgeleuchtet, Bücher und Studien über Armut füllen ganze Bibliotheken. Wer warum wie lange Sozialleistungen bekommt, mit wie viel Geld Arbeitslose auskommen, wer warum an der Armutsgrenze lebt, was „Working Poor“ besitzen: All das ist bis auf den letzten Cent wissenschaftlich dokumentiert – und in wiederkehrenden Debatten über so genannte „Sozialschmarotzer“ weidlich aus geschlachtet. Reichtum und Vermögen hingegen sind hierzulande ein blinder Fleck. Die Illusion, dass der Wohlstand breit verteilt ist, wollte sich niemand durch empirische Daten zerstören lassen. Lieber wird gegen „die Reichen“ oder für „den Mittelstand“ polemisiert, ohne dass jemand weiss, wer das eigentlich sein soll.

Ja, man führt direkte Hexenjagden gegen die Reichen und wundert sich, wenn diese ihre Vermögen möglichst unauffällig irgendwo horten. Der Staat und die Medien tragen eine grosse Schuld, dass Menschen dazu gezwungen werden, teile ihres Vermögens unsichtbar zu machen.

Von Armen wird verlangt, ihr Einkommen offen zulegen"


Erhebungen über Armut gibt es viele, Erhebungen für Vermögen will niemand bezahlen. Es gibt zwei Erklärungen: Erstens dominiert das – durchaus hehre – Motiv, dass Wissen über die Benachteiligten wichtiger sei. Zweitens habe im Grunde niemand Interesse, Reichtum zu erforschen. Von Armen wird verlangt, ihr Einkommen offenzulegen, Reiche dürfen auf Privatsphäre pochen. Das wurzelt in der stillschweigenden Übereinkunft, dass es im immer grösser werdenden Sozialstaat Schweiz keine ungerechte Vermögenskonzentration geben kann.
Das ist insofern erstaunlich, als man kein Wirtschaftsnobelpreisträger sein muss, um grob kalkulieren zu können, dass sich nach neun Jahrzehnten ohne Kriege in einem der reichsten Staaten Europas ein erkleckliches Mass an Wohlstand angesammelt haben muss. In anderen Ländern, etwa in Frankreich, den nordischen Staaten oder im angloamerikanischen Raum hat die Vermögensforschung eine lange Tradition. Seit über einem Jahrhundert wird erhoben, wer wie viel besitzt – und woher der Reichtum stammt: Ist er erarbeitet? Erwirtschaftet? Vererbt? In der Schweiz hingegen tappt man im Dunkeln – und das hat Folgen: So gut wie niemand betrachtet sich als „reich“ oder „vermögend“. Stattdessen zählen sich fast 100 Prozent der Bevölkerung in ihrer Selbsteinschätzung zum so genannten „Mittelstand“, für den es zwar keine Definition gibt, der aber umso intensiver von Politikern aller Couleurs umworben wird.

„Reichtum bleibt in der Schweiz ein unerforschtes Terrain“. Doch diesem Zustand soll nun Einhalt geboten werden in dem Frau Widmer-Schlumpf auch das Bankgeheimnis in der Schweiz auflösen will. Nicht umsonst sammeln die Steuerfahnder seit einigen Jahren 
wie „Puzzelteile“ Daten über Vermögen ihrer Bürger.


Die Vermögensforschung steht erst ganz am Anfang“


Auch wenn die Vermögen der Superreichen gar nicht ein berechnet waren, sorgten die ersten Teilergebnisse für gehörigen Wirbel, ergaben sie doch eine unvermutet hohe Vermögenskonzentration: Das reichste Zehntel der Schweizer besitzt mit ca. 800 Milliarden CHF satte 60 Prozent des Immobilien- und Finanzvermögens. Statt darüber zu diskutieren, welche Konsequenzen – etwa für das Steuersystem – aus diesen überraschenden Ergebnissen gezogen werden sollten, gibt man die Reichen zum Abschuss frei. Der Neid ist enorm geworden, so gross, dass eine saubere und sachliche Auseinandersetzung gar nicht mehr möglich ist. Eine gefährliche Entwicklung, die einmal aus dem Ruder gelaufen enorme wirtschaftliche Schäden für unser Land bedeuten können.





Bundesratswahlen durch das Volk und das neue Asylgesetz


Die vom Politlog in Auftrag gegebene Meinungsumfrage zu den Abstimmungen vom 09. Juni 2013, ist von dem unabhängigen Meinungsforschungs-Institut „Mefi“, Postfach 28, in Buchs/SG durchgeführt worden.

1'114 Personen wurden in der Zeit vom 21.06.2013 7. Mai bis am 14. Mai 2013 durch die „Mefi“ Buchs, in der ganzen Schweiz befragt.

Wären am Sonntag, den 9. Juni 2013 Wahlen gewesen, hätte das Stimmvolk über die Vorlage

"VOLKSWAHL DES BUNDESRATES" wie folgt abgestimmt:

"VOLKSWAHL DES BUNDESRATES" mit 52,8% abgelehnt. 

Vor dieser Abstimmung scheint das Parlament und die Medien Angst zu haben, vergeht doch kein Tag ohne das die Zeitungen und die Medien das Volk berieseln und ihm klar machen wollen, wie gefährlich eine Annahme dieser Vorlage doch wäre.

 

DRINGLICHE ÄNDERUNGEN DES ASYLGESETZES

Ziele dieser Vorlage

Der Bund erhält mehr Handlungsspielraum, um besser und schneller mit Asylgesuchen umgehen zu können.

 

DRINGLICHE ÄNDERUNGEN DES ASYLGESETZES

 

DRINGLICHE ÄNDERUNGEN DES ASYLGESETZES wird  mit 54,7% angenommen.

Ihr Politlog.ch


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gewinnen und dies mit einen Führer, der das Land bestens

kennt.



Wimdmer-Schlumpf und Martin Landolt, die Zwei-Mann Partei Namens BDP

Wimdmer-Schlumpf und Martin Landolt, die Zwei-Mann Partei Namens BDP

Was uns der krankhafte Geltungsdrang von Frau Widmer-Schlumpf und ihren Rachefeldzug gegen Christof Blocher mit seiner SVP einst kosten wird ist zur Zeit unvorstellbar. Nicht nur die Länder aus der EU sondern auch die USA wundern sich, weshalb der gesamt Bundesrat und die beiden Räte diese Frau nicht längst gestoppt haben, ja stoppen müssten.

Die Demaskierung von Frau Widmer-Schlumpf und ihren Batler „Martin Landolt – siehe Komödie „Dinner for One - geht immer schneller. Nur leider mit dem Unterschied, dass es sich hier nicht um eine Komödie handelt, sondern um die Teilvernichtung vieler hervorragenden Errungenschaften eines ganzen Landes. Auch der Steuervergleich mit Amerika wird jetzt in einer Hauruck-Übung am Volk und dem Parlament vorbei geschmuggelt. (Kommentar Politlog.ch)

Informationsaustausch mit EU ist beschlossene Sache

Informationsaustausch abgelehnt


Es folgte ein atemberaubender Zickzackkurs. Bereits am 19. Dezember ging Widmer-Schlumpf mit ihrer sogenannten Weissgeldstrategie in den Bundesrat, offiziell wurde kommuniziert, der automatische Informationsaustausch (AIA) werde nach wie vor abgelehnt. Am 20. Dezember sagte sie an einer Medienkonferenz, man müsse über Alternativen zur Abgeltungssteuer nachdenken, nämlich über den AIA. Daraufhin forderte FDP-Präsident Philipp Müller, man solle ihr das Dossier entziehen.

Tags darauf erklärte Widmer-Schlumpf im «SonntagsBlick», sie sei gegen den automatischen Informationsaustausch. Kurz darauf sagte BDP-Vizepräsident Lorenz Hess in der «Sonntags-Zeitung», man solle über den AIA nachdenken. Etwas später ging Parteipräsident Martin Landolt noch weiter und sagte, die Banken könnten doch die Bankbelege direkt dem Steueramt schicken. Bei all diesen Äusserungen wurde bestritten, dass sie mit der Bundesrätin abgestimmt seien.

Kehrtwende im Dunkeln

Liest man nun das Protokoll der Fraktionssitzung der BDP von Anfang März, ergibt sich aber ein ganz anderes Bild, das einer minutiös abgesprochenen Kehrtwende, die es zu verschleiern galt. Erstens war der AIA offenbar beschlossene Sache, nur noch nicht kommuniziert. Auf Martin Landolts Frage, ob noch etwas zum Thema Weissgeldstrategie komme, sagte Widmer-Schlumpf: «Aus der Weissgeldstrategie blieb kommunikativ nur der AIA übrig.»

Nationalrätin Ursula Haller fragte nach: «Wäre es schlecht, wenn wir uns öffentlich dazu äusserten? Oder wenn ja, wie?» Widmer-Schlumpf: «Nein, wie Lorenz (Hess) darf man ruhig betonen, dass neue Lösungen gefunden werden müssen.»

Besprochen wurde auch, wie man diese Position mehrheitsfähig machen wolle. Dazu Landolt: «Mit Ausnahme der SVP sind sich alle Parteien dessen bewusst, aber niemand will es sagen. Und es stimmt, die Grossbanken sind teils nicht einig.» Dann sollten Gespräche mit der CVP aufgenommen werden. Landolt: «Wir müssen der CVP beweisen, dass wir mustergültig mit ihr zusammenarbeiten.» Ein Punkt, der offenbar gelungen ist, denn in letzter Zeit hat die CVP den AIA nicht mehr kategorisch abgelehnt.

Für SVP-Nationalrat Hans Kaufmann ist das Vorgehen ein typischer Verrat der Finanzministerin. FDP-Präsident Müller sagt: «Es handelt sich um eine krasse Verletzung des Amtsgeheimnisses.» Zudem zeige es, dass Widmer-Schlumpf schon seit längerem auf den automatischen Informationsaustausch hinarbeite und die BDP lediglich ihre Speerspitze sei und mit der CVP die Wiederwahl der Bundesrätin 2015 aufgegleist werde.

Unbekannte Absprachen

Die Parteiexponenten als Spindoctors für die Bundesrätin? BDP-Vizepräsident Hess sieht das anders: «Natürlich sprechen wir uns ab, was politische Positionen betrifft, doch wir sind nicht die Befehlsempfänger der Bundesrätin.» Er glaube, man müsse in die AIA-Diskussion einsteigen. Hess: «Die Ereignisse der letzten Monate geben uns recht.»

Doch nicht nur mit der CVP gibt es offenbar Absprachen, sondern auch mit der SP. Diese betreffen die Ausgestaltung der Weissgeldstrategie. vor allem die Frage, ob die ausländischen Kunden alle belegen müssen, dass ihr Geld bei Schweizer Banken versteuert ist. Eine umfassende Sorgfaltspflicht nennt dies die SP. «Sie hat entgegen unseren Vereinbarungen im Februar und im September erneut nicht Wort gehalten», heisst es dazu im SP-Protokoll. Philipp Müller möchte wissen, was in den Vereinbarungen steht: «Verraten wird damit dieWählerschaft der BDP. Diese hat weder CVP noch SP gewählt, sieht aber nun, dass ihre Partei zur Wiederwahl ihrer Bundesrätin an beide Parteien Versprechungen macht.»

(Auszüge aus der NZZ)


Abstimmungen vom 09. Juni 2013 und die AngSRF-Medienst der

Die vom Politlog in Auftrag gegebene Meinungsumfrage zu den Abstimmungen vom 09. Juni 2013, ist vom unabhängigen Meinungsforschungs-Institut „Mefi“, Postfach 28, in Buchs/SG durchgeführt worden.

 

Wären am Sonntag, den 19. Juni 2013 Wahlen gewesen, hätte das Stimmvolk über die Vorlage "VOLKSWAHL DES BUNDESRATES" wie folgt abgestimmt:

Ziele dieser Vorlage

Die Initiative will, dass neu das Volk die Bundesräte wählt.

Was wird geändert?

Neu wählt das Volk die Bundesräte, anstatt wie bisher die Bundesversammlung.

Die Bundesräte wählen ihren Bundespräsidenten und Vizepräsidenten selbst.

Es müssen mindestens zwei Bundesräte aus dem französisch oder italienisch sprachigen Teil der Schweiz kommen.

Argumente dafür

  • Die Bundesräte sind direkt dem Volk verpflichtet. Sie können sich nicht erlauben Abstimmungsentscheide zu ignorieren und Initiativen nicht umzusetzen.

  • Es werden nur noch die fähigsten Kandidaten in den Bundesrat gewählt. Wenn sie schlecht sind oder nicht das halten, was sie Versprechen, wählt sie das Volk ab.

  • Die Initiative garantiert die angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten im Bundesrat.

Argumente dagegen

  • Für das Volk ist es schwierig aufgrund von TV-Auftritten und Werbekampagnen zu beurteilen, welche Kandidaten am geeignetsten für den Bundesrat sind.

  • Es haben nur noch Kandidaten eine Chance, die entweder viel Geld oder eine starke Lobby hinter sich haben.

  • Bundesräte werden Vorlagen nur noch danach beurteilen, ob sie gut für eine Wiederwahl sind, da sie ständig im Wahlkampf stecken.

     


"VOLKSWAHL DES BUNDESRATES" mit                 41,8% abgelehnt.


Vor dieser Abstimmung scheint das Parlament und die Medien Angst zu haben, vergeht doch kein Tag ohne das die Zeitungen und die Medien das Volk berieseln und ihm klar machen wollen, wie gefährlich eine Annahme dieser Vorlage doch wäre.


DRINGLICHE ÄNDERUNGEN DES ASYLGESETZES

Ziele dieser Vorlage

Der Bund erhält mehr Handlungsspielraum, um besser und schneller mit Asylgesuchen umgehen zu können.

Was wird geändert?

Asylsuchende können ihr Gesuch nicht mehr auf Schweizer Botschaften stellen. Sie haben zudem weniger Zeit, Beschwerde gegen den Entscheid einzulegen.

Verweigert jemand den Militärdienst, erhält er in der Schweiz nur noch Asyl, wenn er im Heimatland unverhältnismässig schwer dafür bestraft würde. Der Bund kann Testphasen im Asylverfahren einführen und seine Gebäude ohne Bewilligung der Kantone oder Gemeinden in Asylunterkünfte umwandeln. Asylsuchende, die den Ablauf des Verfahrens erheblich stören, können neu in besonderen Zentren untergebracht werden.

Argumente dafür

  • Man benötigt mehr Platz im Asylbereich. Mit der Vorlage kann der Bund innert kürzester Zeit zusätzliche Unterkünfte zur Verfügung zu stellen.

  • Mit den Testphasen kann der Bund Neuerungen im komplizierten Asylverfahren zuerst im kleineren Rahmen testen und verbessern.

Argumente dagegen

Der Umstand, dass man auf den Botschaften keine Asylgesuche mehr stellen kann, gefährdet die Asylsuchenden und hilft Schlepperbanden.

  • Die schärferen Regeln bezüglich Wehrdienstverweigerung verschlechtern die Situation von Flüchtlingen aus umkämpften Gebieten.

  • Die ungenaue Formulierung im Gesetz führt zu einer willkürlichen Zuteilung von Asylbewerbern in die besonderen Zentren.


DRINGLICHE ÄNDERUNGEN DES ASYLGESETZES mit                            50,09% angenommen.

1'242 Personen wurden in der Zeit vom 07. Mai bis am 14. Mai 2013 durch die „Mefi“ Buchs, in der ganzen Schweiz befragt.
 

EHRUNG VON PROFESSOR MARCEL MÜLLER-WIELAND ANLÄSSLICH SEINES 90. GEBURTSTAGS

PROFESSOR MARCEL MÜLLER-WIELAND ANLÄSSLICH SEINES 90. GEBURTSTAGS 
 

 

2012 erhielt Prof. Marcel Müller-Wieland beim Filmfestival «10th Angel Film Awards» in Monaco für sein Lebenswerk den «Lifetime Achievement Award» for Humanitarian Efforts.

Für die Menschlichkeit hat sich Marcel Müller-Wieland auch während seines langjährigen Wirkens in der Schweizerischen Lehrerinnen- und Lehrerbildung eingesetzt. Die individualisierende Vertiefung der erzieherischen Kräfte und Entfaltungsmöglichkeiten steht im Mittelpunkt seiner ausgedehnten Forschungen und seiner praktischen Hilfeleistungen an Lehrer, Lehrerinnen und Eltern, an Kinder und Jugendliche aller Altersstufen.

Marcel Müller-Wieland war während acht Jahren Leiter des Schaffhauser Lehrerseminars, dann Direktor der Thurgauischen Lehrerbildungsstätte in Kreuzlingen und schliesslich von 1964 bis 1987 Pädagoge in der Zürcherischen Lehrerinnen- und Lehrerbildung.

Mit dem Ziel der Erneuerung der Bildungsbemühungen in Familie, Schule und Gesellschaft gründete er die Freie Pädagogische Akademie. Als Buchautor hat er in zahlreichen Publikationen dargestellt, weshalb die individuelle Förderung Voraussetzung für Lernerfolg und Gemeinschaftsbildung ist.

Letztes Jahr konnte Marcel Müller-Wieland seinen 90. Geburtstag feiern. Seit dem Tod seiner Frau lebt er bei seinem Sohn im ostfriesischen Emden.

Er hat Generationen von Lehrerinnen und Lehrern, Lehrerbildnerinnen und Lehrerbildnern und Eltern viel für Beruf und Leben mitgegeben. Wir möchten ihn mit einer kleinen Feier würdigen. In einem informellen Rahmen sehen wir vom Filmemacher kommentierte Ausschnitte an aus dem Film «Die Freiheit des Menschen» von Hans Peter Scheier. Clarita Kunz von der Lehrerinnen- und Lehrerlobby, Hans-Jürg Keller von der PH Zürich und Teilnehmende, die das möchten, erinnern sich an Wegstrecken mit dem Jubilar und gratulieren ihm.

Professor Müller-Wieland hat freundlicherweise seine noch erhältlichen Schriften zur Verfügung gestellt. Sie werden alle aufliegen.


Datum Donnerstag, 16. Mai 2013, 19:30 – ca. 21:00 Uhr

Ort Campus Pädagogische Hochschule Zürich, unmittelbar beim HB Zürich Lagerstrasse 2, Raum LAA L020 (Stockwerk L) (Plan) 

Asylgesetzt - Wahl des Bundesrates und das Volk als Wölfe

Sehr geehrte Leserin, Sehr geehrter Leser 


Gerne möchten wir Sie über Vorlage "Dringende Änderung des Asylgesetzes" so wie über die Volksinitiative "Volkswahl des Bundesrates" für die Abstimmungen am 09. Juni informieren. (Siehe auch Kommentare Vimentis)


Dringende Änderung des Asylgesetzes 


Ziel der Vorlage ist es dem Bund mehr Handlungsspielraum zu geben um schneller mit Asylgesuchen umgehen zu können. Die wichtigsten Änderungen, welche die Vorlage vorsieht, umfassen, dass Gesuche nicht mehr auf Schweizer Botschaften gestellt werden können und Wehrdienstverweigerer kein Anrecht auf Asyl haben. Des Weiteren kann der Bund seine Gebäude ohne Bewilligung von Kanton oder Gemeinde in Asylunterkünfte umwandeln. Auch werden neue Zentren für Asylsuchende eingerichtet, welche die Sicherheit und Ordnung beim Betrieb von Asylzentren gefährden und Asylsuchende erhalten weniger Zeit für Beschwerden gegen Entscheide.

 

Kommentar Politlog.ch

 

Solange der 70 Prozent des linken Bundesrates die anderen und mit ihnen das Parlament ständig in ihren Entscheidungen behindern und verhindern wird auch dieses neue Gesetzt ausser Mehraufwand  und Schönfärberei nichts  bewirken. Eine Annahme durch das Volk scheint nicht gesichert. 

 

Volksinitiative "Volkswahl des Bundesrates" 
Ziel der Initiative ist die Wahl der Bundesräte durch das Volk anstatt durch das Parlament durchführen zu lassen. Zudem müssen mindestens zwei Bundesräte aus dem französischen oder italienischen Teil der Schweiz stammen. 

 

Kommentar Politlog.ch

 

„Wer fürchtet sich vor den Wölfen“, könnte man zu den vielen Kommentaren denken, die glauben lassen, dass nur noch jemand Bundesrat werden kann, der einer Partei oder einer Organisation angehört, die über viel Geld verfügt.

Dieser meist genannte Grund, die Initiative abzulehnen ist so bestimmt nicht richtig. Es würde auch bedeuten, dass die Gegner dieser Initiative sich vor dem Volk fürchten oder ihm schlicht die die Fähigkeit, über ein solches Ansinnen abzustimmen, absprechen.

Woher die Ablehnung stammt, ist klar bei den Sozialdemokraten und den Grünen zu suchen, da sie über 60 Prozent der Staatsdiener ausmachen und sie sich somit um ihren gesicherten Lebensstandard fürchten müssen.

Eine Annahme der Initiative ist gerade aus diesem Grund sehr fraglich.     

SRG/SRF rutscht 2012 mit „ Ankündigung“ in die roten Zahlen

SRG/SRF rutscht 2012 mit „ Ankündigung“ in die roten Zahlen

 srg

SRG-Generaldirektor Roger de Weck (Bild: Simon Tanner / NZZ)

Die SRG schreibt für das Jahr 2012 ein Rekorddefizit und dies wegen Sondereffekten bei der Pensionskasse. Laut SRG-Generaldirektor Roger de Weck stellt der grösste Radio- und TV-Betreiber der Schweiz mehr als 150 Millionen Franken für den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat zurück.

Die SRG schreibt für das Geschäftsjahr 2012 rote Zahlen. Grund sind Sondereffekte bei der Pensionskasse. Für den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat stellt das Unternehmen laut SRG-Generaldirektor Roger de Weck mehr als 150 Millionen Franken zurück.

Ohne diesen Sondereffekt würde die SRG für 2012 keinen Verlust verzeichnen, versicherte de Weck im Interview mit der «SonntagsZeitung». Die SRG wolle die Pensionskasse «in einem einmaligen Willens- und Kraftakt» nachhaltig aufstellen.

Über den geplanten Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat werden die SRG-Versicherten noch in einer Urabstimmung befinden. Beim Beitragsprimat hängen die Leistungen im Alter vom effektiv angesparten Kapital ab, beim Leistungsprimat vom versicherten Lohn.

Die SRG plane diese «riesige Hausaufgabe» ein Jahr früher als geplant – und zwar ganz aus eigener Kraft. Anders als bei anderen Service-public-Unternehmen habe der Bund die Pensionskasse der SRG nie rekapitalisiert, betonte de Weck.

«Deutliche» Einbussen bei Werbespots

Die SRG hat die detaillierten Zahlen zur Jahresrechnung 2012 noch nicht publiziert. Laut de Weck muss das Unternehmen bei den Einnahmen aus Werbespots «deutliche Einbussen» hinnehmen – dies nach zwei Boomjahren. Die SRG sei aber darauf eingestellt gewesen: Die Kosten bleiben im Griff.

Investiert werde in die Liegenschaften, wo beträchtlicher Nachholbedarf bestehe. Und wo möglich, werde Radio und Fernsehen örtlich zusammengeführt. In Basel sei künftig die ganze Kulturabteilung von SRF stationiert.

In Lugano werde das Radio- ins Fernsehstudio umziehen. In Zürich werde mittelfristig das Radiostudio Brunnenhof aufgegeben, um im Studio Leutschenbach konvergent zu arbeiten. Auch werde die Geschäftsleitung neue IT-Projekte noch strenger selektionieren und die Umsetzung «kritisch und agil» begleiten.

2011 schrieb die SRG erstmals seit fünf Jahren wieder schwarze Zahlen. Sie erzielte einen Überschuss von 25,75 Millionen Franken. Im Jahr zuvor (2010) hatte noch ein Verlust von 12,3 Millionen Franken resultiert – bei einem Umsatz von rund 1,6 Milliarden Franken.

 Kommentar Politlog.ch

Es ist kaum zu glauben, dass die SRG Verluste macht. Gefühlt sendet die SRG nicht weniger Werbung als die berüchtigten Privatsender. Nur diese kassieren keine Gebühren. Es wird dauernd mit Werbung überzogen. Der angekündigte Beginn einer Sendung wird oft über 5 Minuten verzögert. Nicht selten ist die 2. Hälfte eines Fussballspieles schon im Gange, bis sich die SRG wieder zuschaltet. Bald nicht mehr zu ertragen sind die blöden Fragen, die man mit 80 Rappen beantworten soll und dann wahrscheinlich wettbewerbsrechtlich bedingt, den Zusatz: Sie können auch wappen, das ist dann gratis! Dabei werden mit Sicherheit Millionen kassiert. Eine Frechheit wird es dann, wenn man für 80 Rappen tippen soll, ob ein Schweizer Skifahrer aufs Podest fährt, wenn gar keiner mehr dabei ist. Diese Millionen, die Werbemillionen und dann auch noch die Konzessionsgebühren, dafür aber dann rote Zahlen schreiben. Da müssen wirklich Künstler am Werk sein. Und nun sollen wir Zuschauer (Kunden) noch die Pensionskasse dieses Vereins sanieren.

Bei all den Verlusten sollten wir nicht vergessen, dass dieser Verlust 2012 von Herrn De Weck angekündigt wurde. 2013 wird in Bern über die Prämien und mehr Werbegelder abgestimmt. Mit diesem Verlust kommt das Parlament kaum darum herum mehr Gelder zu sprechen.

De Weck hat politisch gepokert und die Politiker werden, anstatt ihre Arbeit zu  tun, über die Bücher gehen und schauen, wie viele Minuten über sie im Wahljahr 2015 gesprochen wird. Je nach Höhe der von der SRG versprochenen persönlichen Wahlwerbung werden sie für oder gegen die Leistungen stimmen.

Wem per Gesetz vom Bürger gegeben wird und trotzdem Unfähigkeit beweist, der sollte den Platz frei machen! Die Privaten könnten es genauso gut, wenn nicht besser!

Die 1:12 Initiative der JUSO müsste in diesem „Laden SGR“ auch einiges bewirken, - aber sicher nicht zum positiven - sollte sie denn von den Neidern angenommen werden.

 

Kleiner Rat lehnt «1:12» der Juso ab

Kleiner Rat lehnt «1:12» der Juso ab

Staatliche Lohnaufsicht über alle Unternehmen? Nein danke: Auch der Ständerat lehnt die Volksinitiative der Jungsozialisten «1:12 – Für gerechte Löhne» klar ab. Hauptbegründung: Leicht umgehbar und eine Bedrohung für die Arbeitsplätze. Das Parlament spüre die Temperatur zu wenig, warnte Minder.

Kein Angestellter soll in einem Jahr weniger verdienen als der bestbezahlte Manager der gleichen Firma in einem Monat. Mit diesem Vorschlag will die Volksinitiative der Jungsozialisten gegen die Einkommensschere in der Schweiz ankämpfen. Die grosse Kammer folgte in der Wintersession dem Bundesrat und empfahl die Initiative mit 110 zu 59 Stimmen zur Ablehnung.

Das hat am Donnerstag nun erwartungsgemäss auch der Ständerat nach engagierter Diskussion getan - mit 26 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Ungeachtet dessen könnte das Volk mangels Gegenvorschlag Gefallen an der Juso-Initiative finden. Das fand auch Thomas Minder, Initiant der erfolgreichen Abzocker-Initiative.

Angst der Bürgerlichen vor der 1:12-Initiative

 

Fetz: Auf den zweiten Blick gar nicht so abwegig

 

«Es spricht Vieles gegen die Initiative, aber sie ist sympathisch und das schleckt keine Geiss weg», sagte Anita Fetz. Sie fügte an, dass auch sie Realpolitikerin sei. Die Initiative sei radikal im ursprünglichen Sinn, nämlich dass sie die Probleme an der Wurzel zu packen versuche. Viele Menschen spürten im Bauch, dass etwas in der schweizerischen und europäischen Gesellschaft aus dem Ruder laufe. Auf den zweiten Blick sei das Begehren aber gar nicht so abwegig, Denn das geforderte Verhältnis 1:12 entspreche in etwa den Verhältnissen, die bis Ende des 20. Jahrhunderts gegolten hätten.

Ein grosses Kriterium für das Wohlergehen der Schweiz sei der dauernde Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen. «Wir müssen es schaffen, die Gesellschaft zu humanisieren und die Raffgier zu bezähmen», zitierte Fetz die Gräfin Dönhoff. Als «Signal zur Zeitenwende» würdigte Roberto Zanetti das  Begehren. Er hätte es sich noch ein bisschen radikaler gewünscht, etwa 1:8.

Paul Rechsteiner sprach von einer politischen Antwort auf die Lohnexzesse. Erhebungen des Gewerkschaftsbundes zur Einkommensverteilung des letzten Jahres hätten ein klares Bild über die Fehlentwicklung gegeben. Nur die hohen und die höchsten Einkommen hätten wirklich profitiert. Der Bundesrat lobe in der Botschaft die Sozialpartnerschaft. Doch auch in der Schweiz gebe es weiterhin «Schandlöhne», die nicht zum Leben reichten. Auch bei den vom Bundesrat propagierten progressiven Steuern warte man weiter auf Taten.

Die Vorlage verdiene Anerkennung, sagte Parteikollege Christian Levrat zum links-grünen Minderheitsantrag. Er verwies unter anderem auf die erfolgreiche Abzocker-Initiative. Diese zeige den Unmut in der Bevölkerung, die immer mehr leisten müsse und immer weniger im Portemonnaie habe. Über eine politische Haltung, die die Ungleichheit fördere, müsse diskutiert werden. 1:12 sei hart, in der Grössenordnung aber gar nicht so falsch, stellte Luc Recordon fest. Er bedauerte, dass es zu keinem Gegenvorschlag gekommen sei. 

Minder: Das Parlament spürt die Temperatur zu wenig

 

Das Parlament spüre die Temperatur zu wenig und riskiere die Annahme der Initiative, warnte Thomas Minder. Er bedauerte das Fehlen eines Gegenvorschlags. Denn für den normalen Bürger reiche ein Zwölferfaktor. Und auch im Lohnsystem der KMU – 99,7 Prozent aller Unternehmen – werde sich mit einem Ja nichts ändern. Entsprechend riet er dem Gewerbeverband, sich aus dem Abstimmungskampf herauszuhalten.

 

Kommentar Politlog 

Die „Roten haben Blut geleckt“

Der Faktor 1:12 ist falsch und die Regelung kann leicht umgangen werden. «Die Juso hat es verpasst, die Hintertüre zu schliessen, wie dies bei der Abzocker-Initiative getan wurde. Denn Toplöhne könnten leicht in andere Gesellschaften ausgelagert oder über ausländische Buchhaltungen geführt werden. Tiefstlöhne könnten leicht über Arbeitsvermittler wie Adecco oder Manpower geführt werden. Auch ist die Vertragsfreiheit auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gegeben und der Kampf auf dem Schwarzmarkt kommt wieder eine noch grössere Bedeutung zu.

 

Es entspreche nicht den Tatsachen, dass in der Schweiz die Armen immer ärmer und die Reichen im reicher würden, entgegnete Karin Keller-Sutter (FDP) und verwies auf entsprechende OECD-Erhebungen. Die untersten Löhne seien in der Schweiz zwischen 1994 und 2010 stärker als der Medianwert gewachsen.

Die Wirtschaftsfreiheit sei Basis des Schweizer Wohlstands und dürfe nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, doppelte Pankraz Freitag (FDP) nach. Gerade beim allgemeinen Lohnniveau und bei den tiefen Löhnen stehe die Schweiz an der Spitze aller Länder. Auch der Vergleich mit der Abzocker-Initiative funktioniere nicht. Die Juso-Initiative, die staatliche Vorgaben für sämtliche grossen und kleinen Unternehmen mache, sei geradezu das Gegenteil zur Minder-Initiative, wo die Aktionäre als Miteigentümer gestärkt würden.

Peter Föhn gestand ein, dass die Initiative sympathisch daherkomme. Sie bringe aber nichts. Ein solcher Artikel gehöre nie und nimmer in die Bundesverfassung. Den Ländern mit einem unflexiblen Markt gehe es aber nicht besser. Die vielen KMU in der Schweiz hätten bei Annahme der Initiative kein Problem, sagte auch Föhn. Die Initiative ziele vor allem auf Grosskonzerne, die mit einer Aufsplittung und Holding-Gesellschaften sofort reagieren könnten.

 

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