26. Dezember 2010
Illegale junge Sans-Papiers sollen einen Beruf erlernen können
Integrierte junge Sans-Papiers sollen einen Beruf erlernen können
Jugendliche Sans-Papiers, die eine Berufslehre machen möchten, sollen ein spezielles Aufenthaltsrecht erhalten. Damit will die Eidgenössische Kommission für Migration (EKM) die ungleichen Regeln zwischen dem Gymnasiumsbesuch und der Berufslehre für Papierlose abbauen. Die Positionen innerhalb der Nationalratskommission sind jedoch unterschiedlich.
Jugendliche Sans Papiers sollen Berufslehre absolvieren können.
Denn die Zahl der Schulabgänger sei rückläufig, was sich auch auf die Berufsbildung auswirken werde. Gewisse Branchen hätten bereits Mühe, die Lehrstellen zu besetzen.
Werde nicht genügend Nachwuchs ausgebildet, führe das zu einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften.
Lehre dem Gymnasium gleichstellen
Der Bund solle deshalb die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in der Schweiz geborene jugendliche Papierlose oder solche, die mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben, zur Berufslehre zugelassen werden.
Kommission für einheitliche Regeln
Eine kollektive Regularisierung hält Francis Matthey für die Schweiz nicht für realistisch. Gleichzeitig zeigte er sich überzeugt, dass die illegale Zuwanderung mit den restriktiven Zulassungsregeln und dem repressiven Vorgehen nicht vollständig verhindert werden kann.
Illegale Migration gehöre zu einer globalisierten Welt. Solange die Nachfrage nach «solchen Arbeitskräften» vorhanden sei, bleibe sie bestehen. Wie viele es derzeit genau sind, ist unklar. Schätzungen gehen von 70'000 bis 180'000 Personen aus.
Laut Matthey gilt es, den pragmatischen Kurs weiter zu verfolgen, welcher von den Behörden etwa beim Zugang zur obligatorischen Schulbildung eingeschlagen habe. Die Kommission möchte aber, dass die Behörden Fragen rund um Sans-Papiers überall in Schweiz nach gleichen Kriterien und Regeln behandeln.
Unterschiedliche Handhabung der Härtefälle
Ein Dorn im Auge ist der EKM vor allem der Umstand, dass es zwischen den Kantonen beim Umgang mit Härtefällen starke Unterschiede gibt. Heute können Papierlose versuchen, ihren Aufenthaltsstatus über ein Härtefallverfahren zu regularisieren.
Während Kantone wie Zürich praktisch keine solchen Gesuche nach Bern schicken, leiteten die Kantone Genf, Waadt und Bern mehrere hundert Gesuche ein. Mit Erfolg: von den Härtefallgesuchen für abgewiesene Asylsuchende wurden in der gleichen Periode sieben von acht Gesuchen gutgeheissen.
Matthey: Alternativer Weg anstreben
Die EKM fordert nun, dass eine Lösung gefunden wird, dank der Papierlose überall gleich behandelt werden, unabhängig davon, in welchem Kanton sie leben und arbeiten. Vorstellbar wäre etwa, dass künftig die Gesuche direkt beim Bundesamt für Migration eingereicht werden und nicht mehr über die kantonalen Migrationsämter.
Es müsse möglich sein, zwischen den Extrempositionen des «Laisser-faire» und einer unnachgiebigen Haltung in Sachen Härtefallregelung einen alternativen Weg zu finden, sagte Matthey.
Politlog.ch - Kommentar
Das Parlament scheint immer noch nicht begriffen zu haben, was das Volk will und das das was hier dem Volk unter den Christbaum gelegt werden soll nicht nur illegal sondern auch einer kriminellen Handlung gleich kommt.
Einer kriminellen Handlung, weil es sich dabei um einen verfassungswidrigen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger und der Kantone handelt. Das Volk muss diesen Beschluss mit aller Konsequenz bekämpfen.
w.o.


