Regierungsräte lassen Unterschriften sammeln, um ein fragwürdiges Monopol abzusichern.
Sie erinnern sich sicherlich an die Kampagne der Kantonsregierungen gegen das Steuerpaket, das die eidgenössischen Räte 2003 verabschiedet haben und das in der Folge von den Kantonsregierungen im Gleichschritt mit der Linken im Frühjahr 2004 gebodigt wurde. Der kantonale Steuerfranken lag wohl näher als eine sachgerechte Reform auf eidgenössischer Ebene. War diese Position noch zu verstehen, so war die offene Unterstützung der Kantonsregierungen für die Solidaritätsstiftung schon ein inakzeptabler Eingriff. Denn gemäss Verfassung gehören den Kantonen zwei Drittel der Nationalbankgewinne und es war daher absolut unverständlich, wie die Kantonsregierungen 50 Prozent des Kantonsanteils verschenken wollten, ohne dass dazu auch nur in einem Kanton ein Mandat von Parlament oder Stimmvolk bestand.
Die Damen und Herren Finanzdirektoren gaben sich spendabel, natürlich zu Lasten der eigenen Steuerzahler. Glücklicherweise setzte das Stimmvolk diesem Ansinnen ein klares Ende. Doch zahlreiche Finanzdirektoren, die damals für die Solidaritätsstiftung eingetreten sind, verbuchen den zusätzlichen Anteil am Goldertrag heute als Eigenleistung, was angesichts der Fakten doch eher peinlich ist.
Mit dem Essen kommt der Appetit
Diese Redewendung scheint auf die Kantonsregierungen in besonderen Masse zuzutreffen. Denn mit der jüngsten Aktion, der Lancierung einer Initiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» schiessen sie klar über das Ziel hinaus. Vordergründig tritt zwar die Lotérie Romande mit einem breit abgestützten Initiativkomitee an. Doch letztlich sind es die Kantonsregierungen, die das grüne Licht - um nicht zu sagen den Auftrag - gegeben haben. Denn es geht um ihre ganz direkten Interessen, da die Gelder aus dem Lotterietopf nicht über die ordentlichen Budgets verteilt werden, sondern über sogenannte Lotteriefonds, die man auch als «schwarze Kassen» bezeichnen könnte, da die demokratische Kontrolle zumindest eingeschränkt ist. Zudem hält die Revisionsgesellschaft der Swisslos seit Jahren in ihrem Bericht fest, dass die Verwendung des Reingewinns nicht den Statuten entspricht. Diese Kritik wird jedoch ignoriert und klärende Anhänge zum Geschäftsbericht werden einfach nicht publiziert.
Unehrliche Argumentation mit dem Gemeinwohl
Dass die Kantonsregierungen im Eigeninteresse handeln, ist unschön, aber noch nicht der Skandal. Skandalös ist, dass dem Stimmbürger mit der Initiative etwas vorgegaukelt wird, das schlicht falsch ist.
So wird behauptet, dass neue legale oder illegale Akteure auf dem Geldspielsektor das Überleben der gemeinnützigen Lotterie- und Wettorganisationen, und damit das gesamte bestehende System der Unterstüt-zungsleistungen an den Sport, soziale Vorhaben und die Kultur gefährden würden.
Die Fakten sehen jedoch anders aus. Nehmen wir zum Beispiel die Verwaltungs- und Betriebskosten. In der Lotérie Romande betragen sie 25%, bei Swisslos 18 Prozent und bei den Österreichischen Lotterien 9 Prozent. Während die Österreicher 71 Prozent der Spieleinnahmen an die Spieler als Gewinn zurückerstatten, macht dies bei Swisslos gerade mal 52 und bei der Lotérie Romande gar nur 48 Prozent aus. Private Wettanbieter wie Interwetten oder Bwin bezahlen über 90 Prozent der Einsätze wieder an die Spieler aus, was in der Schweiz übrigens auch für die privat ge-führten Casinos gilt.
Die Unehrlichkeit der Argumentation liegt vor allen darin, dass vorgegaukelt wird, dass nur über die Erhaltung des heutigen Systems Gemeinnützigkeit gewährleistet werden könne. Das ist schlicht falsch, kann doch der Staat auch über eine Besteuerung der Wettumsätze Mittel für die Allgemeinheit abführen. Dies wäre ehrlicher und demokratisch korrekt, denn Gemeinnützigkeit braucht kein Staatsmonopol.
Ein Konzessionssystem mit einer entsprechenden Steuer ist das bewährte und korrekte Modell für die Regulierung des Wettspielmarktes. Ein solches System sichert freien Wettbewerb und gleichzeitig Mittel für zweckgebundene Ausgaben, sofern der Gesetzgeber dies will. Gemeinnützigkeit ist nicht auf schwarze Kassen und fragwürdige Monopole angewiesen. Vielmehr setzt langfristig planbare Unterstützung eine korrekte und transparente gesetzliche Regelung voraus.
von alt Nationalrat Peter Weigelt, St.Gallen



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