Personenfreizügigkeit in der Praxis nicht bewährt
Adrian Amstutz, Nationalrat
Was hat uns der Bundesrat und die Befürworter im Vorfeld der Abstimmung über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit doch alles versprochen: Die Zuwanderung regle sich nach Bedarf der Wirtschaft von selbst.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten würden erstens viel weniger Menschen in unser Land einreisen und zweitens, würden im Fall einer Wirtschaftskrise die eingereisten Menschen wieder in ihre Heimatländer zurückkehren. Im Notfall, so erklärte man dem Volk gibt es ja die sogenannte Ventilklausel, mit der die Schweiz die Zuwanderung wirksam beschränken könne. Was ist in der ersten Phase der ersten Praxiszeit von all diesen Versprechen übrig geblieben. „Nichts“, von den damals in Höflichkeit verpackten Versprechungen bleiben bestenfalls die leeren Hüllen übrig.
Hohe Arbeitslosenquote
Der Arbeitsmarkt regelt sich mit der Personenfreizügigkeit mitnichten selber. Im Gegenteil; Die Arbeitslosigkeit stieg Ende November in der Schweiz Richtung Rekordhöhe auf 163'950 Personen. Während die durchschnittliche Arbeitslosigkeit in der Schweiz damit auf 4,2 Prozent geklettert ist, liegt sie bei den ausländischen Arbeitslosen bereits auf 8,1 Prozent. Bei den Arbeitslosen aus den Westbalkanstaaten Serbien und Montenegro inklusive Kosovo, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Albanien, liegt die Arbeitslosenquote mittlerweile nahe bei unglaublichen 10 Prozent.
Während in früheren Wirtschaftskrisen – damals ohne Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU – die ausländischen Arbeitskräfte grösstenteils in ihre Heimatländer zurück kehren mussten, bleiben sie nun in unserem Land. Sie haben heute bereits nach einem Arbeitstag einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengelder, sofern sie in irgend einem EU-Land im Laufe der letzten zwei Jahre zwölf Monate gearbeitet haben. Dass unsere Sozialversicherungsleistungen EU-weit absolute Spitze sind, hat sich schnell herumgesprochen. Selbst Fürsorgeleistungen sind in der Schweiz vielfach höher und damit attraktiver, als normale Arbeitslöhne in den EU-Staaten. Selbst in Deutschland machen Arbeitsämter gezielt auf diese Vorteile aufmerksam und raten zur Auswanderung in die Schweiz.
Bodenverschleiss
Die Masseneinwanderung hält trotz Rezession und grosser Arbeitslosigkeit an. So betrug die Einwanderung im Vergleichsjahr (September 2007 bis 31. August 2008) 162'253 Menschen und die Auswanderung lediglich 53'214. Der so verursachte Bevölkerungszuwachs beträgt also über 100'000, was in etwa der Bevölkerung der Stadt Winterthur entspricht. Im laufenden Vergleichsjahr sind es immer noch über 84'000, was zweimal der Thuner Stadtbevölkerung entspricht. In diesen Zahlen nicht eingerechnet sind die aktuellen 216'000 Grenzgänger, die täglich in die Schweiz zur Arbeit kommen und die 31'000 Kurzaufenthalter, die im einfachen Meldeverfahren bis drei Monate in der Schweiz arbeiten dürfen.
Ich bin klar der Meinung, dass ein Bevölkerungszuwachs im Ausmass der zweifachen Thuner Stadtbevölkerung nicht zu verkraften ist. Das überfordert unser Land nicht nur mit der Integration, sondern auch im Schienen- und Strassenverkehr. Nicht zu vergessen der Landverschleiss und der überreizte Wohnungsbau. Dass jedes Jahr 100'000 zusätzliche Menschen in der Schweiz auch einen entsprechenden Mehrbedarf an Heizenergie, Benzin und Strom haben, braucht wohl nicht näher erläutert zu werden. Es sind aber gerade die grünroten Klimahysteriker, die einerseits die schrankenlosen Einwanderung befürworten und andererseits lautstark eine Co2-Reduktion von dreissig bis vierzig Prozent fordern. Wo ist hier die Logik? Es gibt keine. Auch die jährlich weit über 40'000 Einbürgerungen tragen nicht zur Verschleierung der rapid wachsenden Problematik der Einwanderung bei.
Es ist höchste Zeit, diese Fehlentwicklung schonungslos aufzuzeigen und Massnahmen zu fordern. Ich fordere deshalb klar: Zurück auf Feld eins. Das heisst die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens und Neuverhandlung mit einem zielführenden, verkraftbaren Abkommen zum Wohle unseres Landes . Dabei müssen von der Schweiz insbesondere eine längere Aufenthaltsdauer vor Berechtigung zum Bezug von Sozialversicherungsleistungen, eine längere Aufenthaltsdauer vor dem Familiennachzug mit gewissen Einschränkungen sowie wesentlich mehr eigenständige Handlungsfreiheit in Einwanderungs- und Ausländerfragen verlangt werden. Zudem ist klar Abstand zu nehmen von irreführenden und erst noch zeitlich beschränkten Übergangsregelungen so z.B. der bis heute völlig nutzlosen Ventilklausel.
Zur Zeit behindert die Parlamentsmehrheit aber nach wie vor das angehen der Probleme und auch der Bundesrat schliesst sich dieser Mehrheit an. So will Bundesrätin Leuthard nach langer Zeit der Problemverdrängung die Sache nun «genau beobachten» und zu gegebener Zeit in diesem Jahr beraten. Dieses passive Verhalten passt nahtlos zum wieder entstandenen Asyldebakel. Die Asylrechtsmissbraucher und die kriminellen Schlepperbanden, deren Existenz noch heute von vielen geleugnet wird, haben schnell festgestellt, dass Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf der Aufgabe nicht gewachsen oder nicht gewachsen sein will und nutzen diese Schwächen und gewährten Freiheiten voll aus. Auch hier sprechen die Zahlen eine klare Sprache: Alt Bundesrätin Metzler hat bei ihrem Abgang 2003 ihrem Departement über 21'759 Asylgesuche und einen riesigen Pendenzenberg hinterlassen. Der abgewählte Bundesrat Blocher reduzierte während seiner nur vierjährigen Amtszeit die Asylgesuche auf 10'844. Unter Bundesrätin Widmer-Schlumpf sind die Asylgesuche nun schon wieder auf über 16'000 gestiegen. Trotzdem vermelden ihre Hofberichterstatter Berichterstatter hervorragende Arbeit ihrer Ministerin. Meine Beurteilung ist eine andere, Aufgabe nicht erfüllt.
Adrian Amstutz


