Als gewählter Nationalrat wird man, ob man will oder nicht, Teil des Staatsapparats. Denn man steht als Repräsentant des Staates gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in der Pflicht, insbesondere wenn es darum geht, Abstimmungsvorlagen zu vertreten und für staatliches Handeln Verständnis zu schaffen. Es wird jedoch immer schwieriger, sich mit der notwendigen Loyalität und Identifikation in diese Aufgabe einzubringen. Denn man sieht sich als Parlamentarier einem Bundesrat und einer Verwaltung gegenüber, die immer stärker an den Grundfesten von Treu und Glauben rütteln.
Der Beispiele sind leider viele. Ich beschränke mich hier auf zwei besonders störende Fälle. So ist es völlig inakzeptabel, wie die Bundesverwaltung im Gleichschritt mit dem Bundesgericht (oder umgekehrt) den klaren Volksentscheid gegen die Kapitalgewinnsteuer uminterpretiert. Über den Umweg der Gewerbsmässigkeit oder mit völlig überrissenen Vorschriften im Bereich der indirekten Teilliquidation wird der Volksentscheid gezielt zu Gunsten des Fiskus umgebogen. Ein in dieser Dreistigkeit wohl einmaliges Vorgehen in der direkten Demokratie Schweiz.

Ebenfalls krasser Missbrauch wird mit der Mehrwertsteuer getrieben. Mit überspitztem Formalismus und einmal mehr von Bundesrichtern geschützt, scheut sich der eidgenössische Steuervogt nicht, Steuern wider besseres Wissen gleich mehrfach zu konsumieren. Auch hier hat die heutige Praxis mit dem dem Volk präsentierten Mehrwertsteuerkonzept nichts mehr zu tun.

Angesichts solcher und ähnlicher Machenschaften wird es für einen liberal denkenden Unternehmer immer schwieriger, sich politisch für einen Staat einzubringen, der eigentlich Werte wie Eigenverantwortung, persönliche Freiheit und Eigentum gewährleisten müsste, in Tat und Wahrheit diese aber zusehends aushöhlt.


Nationalrat Peter Weigelt