Staatsschutz im freiheitlichen Staat – widersprüchlich oder unabdingbar?

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Seit Jahren wird unter dem Label der „Terrorismusbekämpfung“ der Staatsschutz weltweit ausgebaut. Besonders augenfällig sind in den vergangenen Wochen die Bemühungen unseres nördlichen Nachbars, der nach den verhinderten Anschlägen auf Züge ein ganzes Packet neuer Massnahmen vorschlägt. Obwohl die Bekämpfung des Terrorismus einen hohen Stellenwert verdient, darf die grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Frage nach dem Mass des Staatsschutzes aber nicht einfach ausgeblendet werden. Dies umso mehr, als auch mit Blick auf die EURO 08 in der Schweiz entsprechende Frage offen liegen.


In einem demokratischen Staat wird beim Festlegen von Freiheitsgrenzen und -beschränkungen vom Grundsatz der «Verhältnismässigkeit des staatlichen Handelns» ausgegangen. Wenn jedoch präventiver Staatsschutz – wie am Beispiel der Terrorismusbekämpfung - gefordert wird, so wird für den Liberalen eine Grenze geritzt, welche mit bestimmten Vorbehalten versehen ist.

Staatsschutz – Verwesentlichung gefordert!
In der Skepsis des Liberalen gegenüber einem offensiven Staatsschutz spiegelt sich nicht nur Argwohn gegenüber dem Glauben an die staatliche Machbarkeit, sondern die Ablehnung staatlicher Bevormundung insgesamt. Die vom Liberalen geforderte Verwesentlichung des Staates kann mit Bezug auf den Staatsschutz auf drei Postulate reduziert werden.

1. Der Staatsschutz darf sich nur auf den Teil des Staates konzentrieren, der mit der Wahrung der Freiheit zu tun hat, also auf die Substanz des freiheitlichen Rechtsstaates.

2. Der Staatsschutz darf sich nur auf Personen und Gruppierungen ausrichten, die den Staat in seiner freiheitlichen Substanz real gefährden.

3. Der Staatsschutz ist nur gefordert, wenn die Gefährdung beträchtlich ist.

Von besonderer Bedeutung ist, dass nicht ein tagesaktuelles Ereignis wie die anstehende EURO 08 dazu benutzt wird, den gesetzten Rahmen unnötig auszuweiten. Damit dies nicht geschieht, sind Politik und Bevölkerung entsprechend zu sensibilisieren.

von alt Nationalrat Peter Weigelt, St.Gallen

Kosa-Goldsegen für die AHV ist ein Trugschluss!

goldesel

Das Kosa-Initiativkomitee möchte den Bürgern die Nationalbank als Goldesel verkaufen. Die Notenbank als unerschöpfliche Quelle, die das strukturell bedingte Finanzierungsproblem der AHV auf einen Schlag mindestens für die nächsten zehn Jahre löst. Wenn die Initianten vage, nicht fundierte SNB-Gewinnprognosen abgeben, begeben sie sich aufs Glatteis. Es wird versucht, den Souverän zu ködern, indem die Kosa-Initiative als Finanzierungsalternative zur Mehrwertsteuererhöhungen versprochen wird. Das es sich dabei jedoch um eine Mogelpackung handelt und die Nationalbank keine Zapfsäule für die AHV sein kann, wird dem kritischen Bürger schnell klar.

Der Bundesrat, das Parlament, die Kantone sowie die bürgerlichen Parteien, die Wirtschaft und die Nationalbank haben die Schwachstellen der Initiative erkannt und bilden eine breite Front gegen die unsinnige Kosa-Initiative. Die genaue Analyse zeigt, dass die missratene Initiative weder stichhaltige Argumente aufweist, noch eine geeignete Massnahme darstellt, um die AHV langfristig zu sichern. Wohl auch darum sind die wenigen Befürworter sichtlich in Erklärungsnot.

Vom ideologischen Konzept zum wirtschaftlichen Würgegriff

LSVA

1994 hat das Schweizer Stimmvolk dem Alpenschutzartikel zugestimmt. Mit diesem Verfassungsauftrag hat der Bundesrat stets die Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA legitimiert. Kritiker der LSVA bezweifelten jedoch von Anfang an, dass diese Abgabe zur Verlagerung des Transitverkehrs beiträgt. Denn viele Güter lassen sich, bedingt durch die logistischen Rahmenbedingungen, gar nicht auf die Schiene lenken! Die Mehrheit der produzierenden Unternehmen und konsumierenden Schweizerinnen und Schweizer haben nämlich keinen Bahnanschluss.

Wider besseres Wissen…
Der Modal-Split im alpenquerenden Güterverkehr hat sich seit dem Jahre 2000, also unter Einfluss der LSVA, zu Ungunsten der Schiene entwickelt. Deren Anteil ist von 70 auf 65 Prozent gesunken. Besonders ärgerlich ist die Tatsache, dass ausgerechnet der Transit ausländischer Lastwagen zunimmt: Vergangenes Jahr ist er von 70 auf 71 Prozent gestiegen.

… gegen die heimische Wirtschaft
Für den Binnenverkehr ist die LSVA teilweise verheerend. Alleine im vergangenen Jahr sind die Transportkosten gemäss Bundesamt für Statistik nämlich um rund 8 Prozent gestiegen. Diese Kosten trägt die schweizerische Volkswirtschaft und mit ihr die Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Rund 75 % der 1,4 Milliarden Franken an LSVA-Einnahmen werden vom Binnenverkehr bezahlt.

Zurück zur Vernunft …
Im Ergebnis schwächt die schweizerische Verkehrspolitik die eigene Wirtschaft einschneidend. Dass der Strassentransport eine überaus wichtige Funktion hat, belegen auch Zahlen des Bundes, die dieser aber bisher unter Verschluss gehalten hat: Der Strassentransport, inklusive Werkverkehr - das heisst unternehmensinterne Transporte, nicht nur Transporte auf fremde Rechnung - hat gegenüber dem Schienengüterverkehr eine sechs Mal höhere Wertschöpfung!

… keine weitere Erhöhung der LSVA
Was bedeutet dies alles? – Der Bundesrat muss zukünftig seine Verlagerungspolitik so ausgestalten, dass anstelle einer weiteren undifferenzierten Belastung des Binnenverkehrs durch die Erhöhung der LSVA gezielt der zu verlagernde internationale Transitverkehr ins Zentrum gestellt wird!

Peter Weigelt, alt Nationalrat

Obligatorischer Sprachtest für Einbürgerungswillige


Wer auf die Dauer in einem Land leben möchte, muss zur Integration bereit sein. Er muss den Willen haben, sich in gewisser Weise anzupassen, sich einzugliedern. Wer Schweizer Bürger sein will, sollte sich verpflichtet fühlen, sich aktiv um Integration bemühen und die Angebote zur Integration annehmen. Das Erlernen einer Landessprache ist eine unverzichtbare Vorraussetzung für die Kommunikation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Integration ist jedoch keine Einbahnstrasse. Vielmehr muss der Staat die geeigneten Vorraussetzungen schaffen, die es den Einbürgerungswilligen erlauben, die Landessprache zu erlernen um in Kontakt mit der einheimischen Gesellschaft und den Sitten und Kulturen zu kommen. Aus diesem Grund, sollen Einbürgerungswillige einen obligatorischen Sprachtest absolvieren. Wer den Test nicht besteht, wird in einen Sprachkurs geschickt. Doch letztendlich sollten Einbürgerungswillige genügend intrinsische Motivation aufbringen, mit der einheimischen Bevölkerung in Kontakt zu treten und sich die lokale Sprache anzueignen, als dass der Sprachtest dafür den Ansporn darstellt.

Sprache als „Schlüssel zur Integration“
Die Kenntnis der ortsüblichen Sprache erlaubt Ausländern den Zugang zur Schweizerischen Umwelt. Über die Sprache können sich die Integrationswilligen über das kulturelle, berufliche, soziale und politische Geschehen in der Schweiz und ihrer Wohnregion informieren und damit ihre Interessen geltend machen. Der Spracherwerb als zentraler Integrationspunkt. Dank besseren Sprachkenntnissen können Ausländer mitreden, weil sie ihr Umfeld besser verstehen und weil sie sich über den Kontakt mit Einheimischen einbringen und damit besser integrieren können. Sprachlich integrierte Ausländer nutzen die Chancen zur schulischen und beruflichen Ausbildung besser. Schliesslich stellen Einbürgerungswillige, welche die Ortssprache beherrschen, eine Bereicherung für die Gesellschaft und die Wirtschaft dar. Sie bringen neue Werte und Ideen ein, was eine Horizonterweiterung für die lokale Bevölkerung bedeutet.
Das Modell Kanada, als traditionelles Einwanderungsland bestätigt diese Erkenntnisse. Immigranten, die mindestens eine der Landessprachen fliessend sprechen, sind leichter in die Gesellschaft integrierbar und wirtschaftlich erfolgreicher.

Ostmilliarde - eine Investition für die Schweiz

Ja zur Kohäsionsmilliarde

Die Schweiz hat sich verpflichtet, die neuen EU-Staaten mit konkreten Projekten im Umfang einer Milliarde Franken zu unterstützen, d.h. mit ca. 100 Millionen Franken pro Jahr über die nächsten 10 Jahre. Dies ist ein wichtiger und gleichzeitig massvoller Beitrag an die politische und wirtschaftliche Integration der ehemals sozialistischen Staaten in die europäische Union und damit zugleich in den europäischen Binnenmarkt.

Davon profitiert auch die Schweiz - politisch und wirtschaftlich! Denn die neuen EU-Mitgliedstaaten im Osten sind gerade für unsere Wirtschaft attraktive und zukunftsfähige Absatzmärkte. Das anerkennt auch Nicht-EU-Mitglied Norwegen, das einen Beitrag von 1,6 Milliarden Franken an den EU-Kohäsionsfonds leistet.

Unser bewährter bilateraler Weg hat auch einen Preis, aber einen viel kleineren als der EU-Beitritt. Deshalb sagt der Trumpf Buur JA zur Leistung der sogenannten «Ost- oder Kohäsionsmilliarde».

Peter Weigelt, alt Nationalrat